Ureinwohner-Non-Profit klärt Käufer über indigene Artefakte bei Auktionen auf
Seit Juni letzten Jahres wurden bei mehr als 70 Auktionen – sowohl im In- als auch im Ausland – potenziell sensible indianische Kulturgüter verkauft. Die Association on American Indian Affairs (Vereinigung für indianische Angelegenheiten) klärt die Käufer darüber auf, dass es sich bei diesen Auktionen um korrupte und potenziell schlechte Investitionen in wahrscheinlich gestohlene indianische Kunst und Kulturgüter handelt.
Die älteste gemeinnützige Organisation im Dienste des Indianerlandes warnte diese Woche potenzielle Sammler vor einer bevorstehenden Versteigerung von fast 400 indianischen Kulturgütern, von denen sie mindestens eines für eine Fälschung hält und die wahrscheinlich alle von indianischem Land gestohlen wurden.
Die Association on American Indian Affairs (AAIA) hat in einer am 14. März verschickten Warnung an Stammesnationen, Bands und Gemeindemitglieder mindestens 40 Gegenstände, die bei der Auktion “American Indian & Tribal Art” angeboten werden, als “potenziell sensible Gegenstände” gekennzeichnet.
Die Online-Auktion, die vom 20. bis 30. März von dem privaten internationalen Auktionshaus Bonhams Skinner durchgeführt wird, bietet eine breite Palette nordamerikanischer Artefakte wie Hornlöffel und Totems von der Nordwestküste, Körbe aus Kalifornien, Textilien der Navajos sowie Silber- und Türkisschmuck, Katsinas der Hopi, Töpferwaren aus dem Südwesten und eine umfangreiche Sammlung von Perlenarbeiten der Plains-Indianer, heißt es auf der Website des Auktionshauses.
In der E-Mail-Warnung, die Anfang dieser Woche verschickt wurde, unterscheidet die AAIA zwischen dem Verkauf von Kulturgütern, die den Stämmen rechtmäßig gehören und noch als Gemeinschaftsbesitz gelten, und solchen, die unter den Native American Graves and Protection Act (NAGPRA) oder andere Gesetze fallen.
“Wir verwenden den Begriff ‘potenziell sensible Gegenstände’, weil es Gegenstände gibt, die zwar nicht unter NAGPRA oder andere Gesetze fallen, aber dennoch für Ihre Nation sensibel sind und nicht verkauft werden sollten”, heißt es in der E-Mail. “IHRE Eingeborenennation, Ihr Band oder Ihre Gemeinschaft ist die einzige Autorität, die definieren kann, welche Gegenstände nicht für den kommerziellen Verkauf zur Verfügung stehen sollten.
Laut der Geschäftsführerin der Association on American Indian Affairs und Anwältin Shannon O’Loughlin (Choctaw) umfasst die Definition der Vereinigung für “potenziell sensible Kulturgüter” Überreste von Vorfahren, Grabbeigaben sowie heiliges und kulturelles Erbe. Bei der bevorstehenden Auktion werden unter anderem folgende Artefakte versteigert: Eine Navajo-Tauklauenrassel, eine mehrfarbig geschnitzte Holzmaske der Cherokee, ein Hornlöffel der Nordwestküste und eine mit Perlen besetzte Bandoliertasche der Great Lakes. Nach den Angaben im Katalog ist die Sammlung mit mindestens 53 Stammesnationen oder Regionen verbunden.
Native News Online hat Bonham Skinner am Freitag per Telefon und E-Mail um eine Stellungnahme gebeten, aber keine Antwort erhalten.
“Von gestohlenem Eigentum kann man nie einen guten Titel übertragen.”
Die bevorstehende Versteigerung von Bonhams Skinner ist nicht die einzige auf dem Radar der AAIA, noch ist sie ein Ausreißer in der schnell wachsenden Welt der Online-Auktionen, die indigene Kunstwerke und Artefakte anbieten. Die AAIA verfolgt seit 2018 Auktionen, bei denen Kulturgüter der amerikanischen Ureinwohner, der Alaska-Indianer und der Ureinwohner Hawaiis verkauft werden, sowohl im Inland als auch international. Allein in diesem Jahr hat die Organisation 43 in- und ausländische Auktionen untersucht, die mindestens 1.672 Objekte verkaufen oder verkauft haben, bei denen es sich wahrscheinlich um gestohlene Grabbeigaben oder Objekte des kulturellen Erbes handelt.
Der Kongress definiert indianisches Kulturgut als “ein Objekt, das eine fortdauernde historische, traditionelle oder kulturelle Bedeutung hat, die für die indianische Gruppe oder Kultur selbst von zentraler Bedeutung ist, und nicht als Eigentum eines einzelnen amerikanischen Ureinwohners, und das daher nicht von einer Einzelperson entfremdet, angeeignet oder übertragen werden kann, unabhängig davon, ob die Einzelperson ein Mitglied des indianischen Stammes oder der hawaiianischen Organisation ist oder nicht, und ein solches Objekt muss von der amerikanischen Ureinwohnergruppe zu dem Zeitpunkt als unveräußerlich angesehen worden sein, als das Objekt von dieser Gruppe getrennt wurde.”
Quelle: https://nativenewsonline.net/sovereignty/native-auctions